Erster Präventionsbericht

Der erste nationale Präventionsbericht (nach § 20d Abs. 4 SGB V) wurde von den Trägern der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) in Auftrag gegeben.

Er umfasst rd. 300 Seiten und soll die seit 2017 durchgeführten Aktivitäten zur Umsetzung der Präventionsstrategie darstellen.

Der Bericht ist im folgenden einzusehen:

Präventionsbericht

Aus Sicht des Gesunde Städte-Netzwerks (GSN)  ist der Bericht  inhaltlich in höchstem Maße unbefriedigend ausgefallen, weil die Kommunen  darin nicht annähernd repräsentativ erfasst wurden. Der Bericht liefert nach eigenem Anspruch einen  Überblick über die sogenannte „Akteurslandschaft“ im Feld von Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung, allerdings ohne die Kommunen systematisch einzubeziehen. Die Kommunen sind flächendeckend die wichtigsten Träger der lebensweltlichen Gesundheitsförderung und der alltäglichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Wie kann es sein, dass ihre strategische und praktische Rolle für die Gesundheitsförderung im Bericht  eine inhaltlich und umfangbezogen nur sehr untergeordnete Bedeutung erhält? Aus Sicht des Sprecher*innenrates offenbaren diese Mängel die bereits in der Vergangenheit angemahnten Webfehler der Nationalen Präventionskonferenz: Darin sind die Kommunen nur als Zaungäste, nicht als Träger zugelassen. Aus Sicht der Gesunden Städte, die sich dem WHO-Ansatz zur Gesundheitsförderung verpflichtet fühlen, ist auf diese Weise nur eine Top-Down-Sichtweise möglich, die dem Alltag der Menschen und ihrem Anspruch auf Gestaltung ihrer Umwelt nicht gerecht werden kann. Das Gesunde Städte-Netzwerk wird sich an der Diskussion zur „nationalen Präventionsstrategie“ weiterhin beteiligen und dafür kämpfen, die viel zu knappen Ressourcen für Gesundheitsförderung und Prävention nicht zentralstaatlich zu vergeuden.