Mitglied werden!

Was ist zu tun?

  • Voraussetzung der Mitgliedschaft ist ein förmlicher Beitrittsbeschluss des Rates der Gemeinde, der Stadtverordnetenversammlung oder des Kreistages
  • Der Beitritt enthält den Willen und die Selbstverpflichtung, gesamtstrategische Ansätze zur Gesundheitsförderung in der eigenen Kommune zu entwickeln
  • Die koordinierenden Funktionen der Verwaltung dafür zu stärken und eine verantwortliche Person für die Arbeit im Gesunde Städte-Netzwerk zu benennen
  • die Partizipation der Initiativen, Selbsthilfegruppen und -organisationen an gesundheitsförderlichen Konzepten, Plänen und Umsetzungsstrategien zuzulassen
  • Dabei Dienstleister, freie Träger, Fachverbände, Vereine, Institutionen, Krankenversicherungen und Stadtteilinitiativen gleichberechtigt einzubeziehen
  • Auf die Gesundheitsverträglichkeit bei kommunalpolitischen Entscheidungen zu achten
  • Am jährlichen Erfahrungsaustausch der Mitglieds-städte und Regionen teilzunehmen
  • In Abständen von vier Jahren über die eigene Entwicklung zu berichten
  • Modellprojekte der Gesundheitsförderung und Prävention auf den Weg zu bringen
  • Dauerhafte Vernetzungs- und Unterstützungsstrukturen für die Gesundheit im Alltag zu schaffen.

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann formlos gestellt werden. Der Antrag sollte sich möglichst am 9-Punkte Programm des Gesunde Städte-Netzwerks orientieren.

Welche Verpflichtungen gibt es noch?

Zum Ausgleich der Serviceleistungen und kontinuierlichen Fachdienste wird eine Dienstleistungspauschale erhoben, die sich nach der Größe der Kommune richtet. Eine Tabelle dazu enthält die Geschäftsordnung.

Interesse?

Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder telefonisch im Sekretariat des Gesunde Städte-Netzwerks.