Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist zunehmend ein zentraler Ansprechpartner auch in der Gesundheitsförderung und Prävention geworden. Nach dem von Bundesgesundheitsminister Spahn und der Vorsitzenden der Ländergesundheitsministerkonferenz, Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci, am 5. September 2020 vorgestellten Bund-Länder-Beschluss  soll deswegen der kommunale Gesundheitsdienst für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich besser aufgestellt werden. Jens Spahn erklärte dazu: „Bund und Länder haben während der Pandemie zusammen festgestellt, dass es Defizite gab. Wir wollen die Corona-Krise nicht nur irgendwie überstehen. Wir wollen daraus lernen, den Öffentlichen Gesundheitsdienst so aufzustellen, dass er für künftige Pandemien gerüstet ist.“ Die Grundlagen dafür soll ein externer und unabhängiger Expertenbeirat schaffen. Für die Umsetzung bedeutet das, der Bund stellt den Ländern  Mittel in Höhe von 4 Milliarden zur Verfügung.  Die Länder erhalten gegen Nachweis Festbeträge im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung. Die  Mittel sollen vorrangig in den Personalaufwuchs und für mehr Attraktivität der Arbeit im ÖGD fließen. Die restlichen Gelder fließen in den Aufbau von Strukturen, für Forschung und Evaluierung sowie zur Stärkung von Bundesbehörden.

Das Gesunde Städte-Netzwerk sieht in diesem jetzt vorliegenden Beschluss positive Ansätze für die notwendige Neuausrichtung des ÖGDs, für Gesundheitsförderung und Verhältnisprävention. Das Gesunde Städte-Netzwerk hatte zuvor ein Positionspapier veröffentlicht und Stellung für einen  „Pakt für den ÖGD“ bezogen, den wir hier dokumentiert haben (Umfang 1 Seite):

GSN_Position_Pakt_für_den ÖGD_13_8_2020