DAG SHG fordert verlässliche und ausreichende Förderung der Pflegeselbsthilfe durch Länder und Kommunen
Anlässlich des Tags der pflegenden Angehörigen nimmt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG) die Situation pflegender Angehöriger und die Bedeutung der Pflegeselbsthilfe in den Blick. Pflegende Angehörige leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Die gemeinschaftliche Selbsthilfe kann dazu beitragen, sie zu entlasten, den Austausch mit anderen Betroffenen zu ermöglichen und ihre Selbstwirksamkeit, Resilienz und die soziale Teilhabe zu stärken.
Die DAG SHG richtet daher insbesondere an die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften die Forderung, ihren Finanzierungsanteil nach § 45d SGB XI verlässlich bereitzustellen und die Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsstrukturen zu ermöglichen.
Die Pflegeversicherung übernimmt dabei weiterhin 75 Prozent der insgesamt für die Förderung aufgewendeten Mittel.

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